Gastkommentar: Dr. Peter Barth, Leiter der Abteilung "Familien- Personen- und Erbrecht" im BM.J
Mit dem Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 wird das Kindschaftsrecht in wesentlichen Punkten neu gestaltet.
Dieser Beitrag soll einen Überblick über das mit 1. Februar 2013 in Kraft tretende Gesetz (die Änderungen im Namensrecht treten erst mit 1. April 2013 in Kraft) geben.