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Verordnung des Landeshauptmanns über die Bildung von Standesamtsverbänden und die Führung derselben als zusammengeschlossene Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände - LGBl. 135/2013, ausgegeben am 12.12.2013 - rechtskräftig seit 1. Jänner 2014
Verordnung des Landeshauptmanns über die Führung von Staatsbürgerschaftsverbänden als zusammengeschlossene Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände - LGBl. 136/2013, ausgegeben am 12.12.2013 - rechtskräftig seit 1. Jänner 2014