- Namenserklärungen
Vaterschaftsanerkennungen
Ehefähigkeitszeugnisse/Familienstandsbescheinigungen
behördliche Namensänderungen
• Kindesnamensrechtliche Erklärungen für
ÖsterreicherInnen, Staatenlose, Konventionsflüchtlinge und ungeklärte
Staatsangehörige mit Aufenthalt in Österreich, die im Ausland geboren
sind
• Vaterschaftsanerkennungen vor der Geburt des Kindes
(bitte unbedingt den Nachweis mitschicken, dass die Frau schwanger ist,
wenn möglich den errechneten Geburtstermin = Kopie des
Mutter-Kind-Passes oder Kopie der ärztlichen Bescheinigung)
• Vaterschaftsanerkennungen zu einem fremden Kind
- Voraussetzungen:
Kind ist nach dem 01.08.2013 im Ausland geboren
Vater ist Österreicher
Vater anerkennt die Vaterschaft innerhalb von 8 Wochen nach Geburt
Die Anträge bitte direkt an:
Standesamt Wien-Brigittenau
Brigittaplatz 10
1200 Wien