Bezirk: Salzburg-Umgebung
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Faistenau*
BG Thalgau
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Erlass des Amtes der Salzburger LR vom 20.11.1970: Bildung des Standesamtsbezirkes Faistenau-Hintersee ab 1.1.1971 durch Zusammenlegung des StA Hintersee mit dem StA Faistenau.
LGBl. 105/2015, Verordnung des Landeshauptmannes vom 15.12.2015, gültig ab 01.01.2016:
Die Gemeinde Ebenau wird in den aus den Gemeinden Faistenau und Hintersee bestehenden Standesamtsverband Faistenau eingegliedert, führt die Bezeichnung „Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Faistenau“ und hat seinen Sitz in der Gemeinde Faistenau.
Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg über die Bildung von Standesamtsverbänden und die Führung derselben als zusammengeschlossene Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände im Bundesland Salzburg - LGBl. 123/2020, ausgegeben am 18.12.2020 - rechtskräftig seit 1. Jänner 2022
Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg über die Führung von Staatsbürgerschaftsverbänden als zusammengeschlossene Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände im Bundesland Salzburg - LGBl. 124/2020, ausgegeben am 18.12.2020 - rechtskräftig seit 1. Jänner 2022