Ebenau

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LGBL 105/2015, Verordnung des Landeshauptmannes vom 15.12.2015, gültig ab 01.01.2016:
Die Gemeinde Ebenau wird in den aus den Gemeinden Faistenau und Hintersee bestehenden Standesamtsverband Faistenau eingegliedert, führt die Bezeichnung „Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Faistenau“ und hat seinen Sitz in der Gemeinde Faistenau.

Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg über die Bildung von Standesamtsverbänden und die Führung derselben als zusammengeschlossene Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände im Bundesland Salzburg - LGBl. 123/2020, ausgegeben am 18.12.2020 - rechtskräftig seit 1. Jänner 2022
Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg über die Führung von Staatsbürgerschaftsverbänden als zusammengeschlossene Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände im Bundesland Salzburg - LGBl. 124/2020, ausgegeben am 18.12.2020 - rechtskräftig seit 1. Jänner 2022


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Webhttp://www.ebenau.at