Produkte / Angebote / Dienstleistungen
Verordnung des Landeshauptmanns von Burgenland über die Bildung und Führung des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Bezirk Jennersdorf, LGBl. 112/2024, ausgegeben am 30.12.2024 – rechtswirksam ab 01. Jänner 2025
Der StAV Neuhaus am Klausenbach* wurde mit der Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft per 31.12.2002 aufgelöst.
Die Gemeinde Mühlgraben hat seit 01.01.2003 ein eigenes Standesamt.
Ab 01.01.2025 beim Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Jennersdorf*