FACHVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN
STANDESBEAMTINNEN UND STANDESBEAMTEN
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Laut einem Bericht im Rechtspanorama der Tageszeitung DIE PRESSE am 14. August dJ hat der Oberste Gerichtshof entschieden (OGH31.05.2023, 4Ob85/23p), dass eine in Afghanistan nur vor einem Mullah geschlossene Ehe gilt, obwohl diese Heirat in Afghanistanstaatlich nie registriert wurde.