Hinweis | Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der österreichischen Vertretungsbehörden ersuchen dringend
um Rückmeldung, wenn eine Namensbestimmung im Geburten-, Ehe- oder Familienbuch
eingetragen wurde.
Üblicherweise werden bei der Vertretungsbehörde gleichzeitig mit der Namensbestimmung
Anträge auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises und Reisepasses
entgegengenommen. Diese können jedoch erst ausgestellt werden, wenn die Namensbestimmung
rechtswirksam ist (= Einlangen beim Personenstandsbuch).
Gemäß AVG müssen Anträge innerhalb
von 6 Monaten erledigt werden, sonst kann die Partei auf Säumnis klagen.
Es ist also wirklich ganz
wichtig, dass diese Rückmeldung erfolgt. Eine E-Mail + Anhang der Kopie des Geburten-, Ehe- bzw
Familienbuches ist ausreichend. |