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ZeitungsENTE: Familienbeihilfe-Antrag am StA

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24.10.2014

Liebe Kollegin, lieber Kollege!

In der HEUTE (Wiener Gratis-Zeitung) ist ein Artikel erschienen, in dem wieder einmal veröffentlicht wurde, dass ab 1. Juli die Standesämter bei der Beurkundung von Geburten auch die Familienbeihilfe beantragen sollen.

Das ist eine „Zeitungs-ENTE“.

Frau Mag. Alena Sirka-Bred, Abteilungsleiterin der Magistratsabteilung 26, Datenschutz, Informationsrecht und Personenstand der Stadt Wien ist der Sache nachgegangen und Herr Raimund Zetinig vom Finanzministerium hat mich als Präsidentin des FVB kontaktiert und die Sache klargestellt.
Nach mündlichen Rücksprachen mit BM.I und BM.F haben wir folgende schriftliche Stellungnahme des BM.F an das Projektteam ZPR im Wege des BM.I erhalten:

„Das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Familie und Jugend haben ein Projekt gestartet, das zum Ziel hat, die Familienbeihilfe ohne Antrag gewähren zu können. Betroffen davon sind jene Fälle, die § 48 (2) Personenstandsgesetz aus dem ZPR an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Derzeit besteht keine gesetzliche Grundlage und ist auch nicht angedacht, dass die Standesämter mit Agenden der Familienbeihilfe befasst werden sollen.“

Es ist somit (bloß) eine Nutzung der im ZPR gespeicherten Daten durch das BM.F angedacht und keine zusätzliche Aufgabe der Standesämter. Wir werden das weitere Vorgehen der genannten Ministerien hierbei natürlich trotzdem genau verfolgen.

Mit besten Grüßen!
Mag. Alena Sirka-Bred – Magistratsabteilung 26, Datenschutz, Informationsrecht und Personenstand der Stadt Wien

Eleonore Bailer – Präsidentin des Fachverbandes der österreichischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten 

Z e i t u n g s e n t e
Daran ist kein Wort wahr.
Das ist schon keine Zeitungsente mehr,
das ist eine ausgewachsene Martinsgans.
Otto Graf Lambsdorff