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Antrittsbesuch im Innenministerium

Präsidentin Franziska Weber, Vizepräsident Karlheinz Westermayer, Schriftführer Hans Hirsch, handschlag[1].jpgFinanzreferent Franz Wildauer und ÖStA-Redakteur Johann Fally statteten Mag. Wolfgang Sobotka, Bundesminister für Inneres einen Antrittsbesuch ab.

Im Rahmen dieses Besuches, an dem auch die juristische Referentin im Kabinett des Bundesministers, Frau Dr. Dagmar Hinghofer-Szalkay, teilnahm, konnten dem Innenminister verschiedene Mitteilungen über die Tätigkeiten der Standesbeamtinnen und Standesbeamten berichtet werden.

Die Verbandspräsidentin bedankte sich im Namen der österreichischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten für die freundliche Einladung und überreichte dem Herrn Innenminister ein Gastgeschenk. Vizepräsident Karlheinz Westermayer sprach in einem sehr konstruktiven Gespräch, dem der Herr Bundesminister sehr aufmerksam zuhörte, einige Bereiche der täglichen Arbeit in den Standesämtern an, wobei er unter anderem Folgendes ausführte:

Die Durchführung und die Gestaltung der Trauung ist jener Teil der umfassenden Tätigkei­ten einer Standesbeamtin und eines Standesbeamten, dem in der Öffentlichkeit erhöhtes Augenmerk geschenkt wird. Die Umstellung auf das Zentrale Personenstandsregister wurde von der Bevölkerung, aber auch von den Behörden in der Anfangsphase kaum wahrgenommen. Ebenso wenig bekannt sind die übrigen Aufgaben, Beurkundungen und Eintragungen.

Für die tägliche Arbeit in den Standesämtern wäre auch ein Zugang zum Informationsverbundsystem Zentrales Fremdenregister für die österreichischen Personenstandsbehörden (Standesämter) sehr wichtig. 

Ganz wesentlich ist in Hinkunft eine bundesweite Regelung für die Ausbildung und Dienstprüfung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten. Da die Aus- und Fortbildung der Kolleginnen und Kolle­gen derzeit entweder gar nicht oder unterschiedlich geregelt ist, sollte seitens des Ministeriums daher eine entsprechende Empfehlung an die Bundesländer für eine einheitliche Vorgehensweise ergehen. 

Mit den zahlreichen Gesetzesänderungen vor allem ab 1. Jänner 2013, sowie durch die Umstellung auf das Zentrale Personenstandsregister/Staatsbürgerschaftsregister ab 1. November 2014 wurde nicht nur unsere Berufsgruppe teilweise überfordert, sondern wurden auch die Kommunen personell und organisatorisch belastet. Erst ab Mitte des Jahres 2015 haben sich die Standesbeamtinnen und Standes­beamten rechtlich und technisch, sowie die Gemeinden organisatorisch konsolidiert.

Unsere Berufsgruppe muss sich mit mehr als 25 nationalen gesetzlichen Bestimmungen beschäftigen (unter anderem: PStG, StbG, ABGB, EheG, IPR-G, MeldeG, Asyl-und Fremdenwesen u.v.a.m.). Auch das internationale Ehe- und Kindschaftsrecht mit Staatsbürgerschaftsrecht, einschließlich bilateraler und multilateraler Abkommen, muss eine Standesbeamtin und ein Standesbeamter beachten. 

In einer schriftlichen Stellungnahme hat der Vizepräsident die angesprochenen Themen und einen Überblick über die Tätigkeiten der Standesbeamtinnen und Standesbeamten – der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt – aufgelistet und an Frau Dr. Hinghofer-Szalkay übermittelt. An dieser Stelle bedanken wir uns auch ganz besonders bei der juristischen Referentin für die äußerst kollegiale und freundschaftliche Betreuung im BMI und für die Zusage, für den Fachverband der Standesbeamtinnen und Standes­beamten jederzeit unterstützend tätig zu werden.

Franziska Weber
Quelle: ÖStA 03/2017

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